Was ist zu beachten bei einer Entrümpelung?
Bei einer Entrümpelung geht es hauptsächlich um das Freiräumen eines Zimmers, einer Wohnung oder eines gewerblichen Gebäudes. Renovierungsarbeiten sind in der Regel nicht enthalten, diese können aber zusätzlich als Anschlussleistung beansprucht werden. Im Vorfeld ist ebenfalls wichtig zu wissen, was der Unterschied zwischen einer Entrümpelung und einer Haushaltsauflösung ist. Bei einer Haushaltsauflösung wird nur teilweise Müll entsorgt und der Rest als Wertanrechnung angerechnet, verkauft oder verschenkt. Entrümpelungen hingegen dienen dazu, alles ohne weitere Begutachtung restlos zu entsorgen. Selbstverständlich können Sie auch eine Entrümpelung plus eine Haushaltsauflösung von uns erhalten. Rufen Sie uns sofort an und wir beraten Sie ausführlich zu unseren Leistungen.
Kann die Entrümpelung von der Steuer absetzen? Die entstehenden Kosten können bei einer Entrümpelung im persönlichen Eigenheim nicht abgesetzt werden. Für Unternehmen und Vermieter gilt das nicht. Falls Ihr Betrieb umzieht oder aufgelöst wird, können Sie die aufkommenden Kosten im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen. Sie vermieten ein Objekt und der Mieter ist verstorben, doch es kümmert sich niemand um den Nachlass? Sie können einfach die Kosten im Zuge der Werbungskosten absetzen lassen. Hinweis: Im Falle eines Todesfalls sind die Hinterbliebenen bzw. das Nachlassgericht für die Kosten verantwortlich.
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